EINSTELLUNG |
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1. |
Das Fahrzeug muss (ausgenommen Fahrer, Reserverad und Bordwerkzeug)
unbeladen sein. Vorab den korrekten Reifenluftdruck einstellen.
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2. |
Das Fahrzeug muss auf ebenem Untergrund stehen.
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3. |
Auf dem Schirm vertikale Linien (durch die Mittelpunkte der einzelnen
Scheinwerfer) und eine horizontale Linie (durch die Mittelpunkte der
Scheinwerfer) ziehen.
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4. |
Falls eine Scheinwerfer-Höhenverstellvorrichtung vorhanden ist, den
Schalter der Scheinwerfer-Höheneinstellvorrichtung auf die Position
0 einstellen.
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5. |
Scheinwerfer so einstellen, dass der hellste Bereich auf dem Schnittpunkt
der vertikalen und horizontalen Linien liegt. Auf den ordnungsgemäßen
Zustand der Fahrzeugbatterie und der Scheinwerfer achten.
A: Vertikal
B: Horizontal
(Halogen)
(LED)
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Die Einstellung der Nebelscheinwerfer muss entsprechend der Einstellung
der Scheinwerfer durchgeführt werden.
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1. |
Während sich die Batterie im Normalzustand befindet, die Nebelscheinwerfer
durch Drehen der Einstellschrauben (A) mit einem Schraubendreher ausrichten.
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Zustand des Fahrzeugs |
H1 |
H2 |
W1 |
W2 |
Bemerkung |
leer |
706(27,7952) |
684(26,9291) |
1344(52,9133) |
1112(43,7794) |
ALLE DIM in mm |
1 Person an Bord |
700(27,5590) |
678(26,6929) |
1344(52,9133) |
1112(43,7794) |
Zustand des Fahrzeugs |
h1: |
W1" |
Bemerkung |
leer |
712(28,0314) |
1354(53,3070) |
ALLE DIM in mm |
1 Person an Bord |
706(27,7952) |
1354(53,3070) |
1. |
Falls eine Scheinwerfer-Höhenverstellvorrichtung vorhanden ist, den
Schalter der Scheinwerfer-Höheneinstellvorrichtung auf die Position
0 einstellen.
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2. |
Abblendlicht einschalten (Fahrer nicht im Fahrzeug).
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3. |
Die Abblendlicht-Grenzlinie muss sich wie in der Abbildung gezeigt innerhalb
des zulässigen Bereichs befinden.
(Linkslenkung)
(Rechtslenkung)
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Zustand des Fahrzeugs |
H3 |
W3 |
Bemerkung |
leer |
490(19,2913) |
1494(58,8188) |
ALLE DIM in mm |
1 Person an Bord |
486(19,1338) |
1494(58,8188) |
1. |
Nebelscheinwerfer einschalten (Fahrer nicht im Fahrzeug).
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2. |
Die Grenzlinie muss sich innerhalb des zulässigen Bereichs befinden.
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