Bei einer Geschwindigkeit von 85km/h oder mehr geht
das System nicht zu Schritt 3 des Notfallbremsvorgangs.
- Je nach den vorliegenden Straßenverhältnissen besteht
jedoch die Gefahr einer Kollision.
- Je nach den vorliegenden Umgebungsbedingungen kann
eine Teilbremsung erfolgen.
- Bei vor dem Fahrzeug geparkten Fahrzeugen erfolgt
eine Vollbremsung in Stufe 3 nach erfolgter Warnung
nur, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit unter 75 km/h
liegt.
Bis zu Stufe 2 wird durchgeführt, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit
über 75 km/h liegt.
- Bei Fußgängern und Radfahrern erfolgt eine Vollbremsung
in Stufe 3 nach erfolgter Warnung nur, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit
unter 65 km/h liegt.
Bis zu Stufe 1 wird durchgeführt, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit
über 65 km/h liegt.
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